Was gilt ab jetzt bei der Gebäudesanierung (Wohn-und Nichtwohngebäude) in der Hansestadt Hamburg? Update Förderung und gesetzliche Rahmenbedingungen

Online-Veranstaltung

Welche gesetzlichen Vorgaben gelten aktuell für die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg? Welche Fördermöglichkeiten stehen Eigentümer*innen und Planer*innen zur Verfügung?

Antworten auf diese Fragen erhalten Sie in dieser Online-Veranstaltung am Mitttwoch, den 26. August 2026 von 16:00-18:00 Uhr. Im ersten Vortrag erhalten Sie einen Überblick über die Regelungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Anschließend wird von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) aufgezeigt, wie das GModG und die zusätzlichen Anforderungen des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes ineinandergreifen. Dabei wird erläutert, wie die 15-Prozent-Pflicht für den Einsatz Erneuerbarer Energien gemäß § 17 HamKliSchG greift und welche praktischen Auswirkungen sich daraus für Eigentümer*innen und Planer*innen ergeben.

Im zweiten Teil der Veranstaltung wird über die aktuellen Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie über die ergänzenden Förderprogramme der IFB Hamburg für die energetische Sanierung informiert.

Im Anschluss an die Vorträge sowie während der Veranstaltung besteht ausreichend Gelegenheit, Ihre Fragen an die Referent*innen zu richten.

 

Zielgruppe

Angesprochen sind Handwerkerinnen und Handwerker, Planerinnen und Planer, private und gewerbliche Gebäudeeigentümer*innen sowie alle Interessierten, die sich über die aktuellen Anforderungen und Fördermöglichkeiten informieren möchten.



Diese Veranstaltung wird gefördert von:

 

Die Teilnahme ist kostenlos.

Wann: 26.08.2026 um 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Wo: Online-Veranstaltung

Veranstalter: EnergieBauZentrum