Für PV-Anlagen wurde im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) eine Vergütungslaufzeit von 20 Jahren plus Inbetriebnahmejahr definiert. Für die ersten Anlagen endet nun zum 1.1.2021 die Vergütungszahlung. Doch wie können diese Anlagen weiter betrieben werden? Im aktuellen EEG findet sich nur die Möglichkeit der Direktvermarktung, die für kleine Anlagen völlig unwirtschaftlich ist. Der Gesetzgeber hat das Problem (spät) erkannt und in die aktuelle EEG-Novelle, die bis zum Jahresende umgesetzt werden soll, neue Möglichkeiten für den Weiterbetrieb vorgesehen. Wie diese Möglichkeiten aussehen und ob diese technisch und wirtschaftlich funktionieren, wird im Vortrag erläutert.
Der zweite Vortragsteil geht direkt auf die geplanten Änderungen der EEG-Novelle ein. Dort sind etliche Änderungen für die Photovoltaik vorgesehen, es betrifft vor allem Ausschreiben von Freiflächen-PV und neu auch Dachanlagen sowie das Thema Eigenversorgung und den Mieterstrom. Doch auch einige allgemeinen neuen Vorgaben sind bei zukünftigen PV-Projekten zu berücksichtigen. Öffentlich wurde der Entwurf der Novelle, der bereits von der Bundesregierung verabschiedet wurde, bereits scharf kritisiert – auch diese Kritikpunkte werden vorgestellt.
Für diese Veranstaltung sind Unterrichtseinheiten (3 UE Wohngebäude, 3 UE Energieberatung im Mittelstand, 3 UE Nichtwohngebäude), für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes anrechenbar.