Im Februar 2020 ist das Hamburgische Klimaschutzgesetz in Kraft getreten. Die beiden wichtigsten neuen Anforderungen, welche die Hamburgerinnen und Hamburger direkt betreffen, sind die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Hamburgs Dächern („PV-Pflicht“) und die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung („EE-Pflicht“). Die Details dieser neuen Maßnahmen sind nun in einer vom Senat erarbeiteten Umsetzungsverordnung beschrieben, die am 01. Januar 2021 in Kraft trat.
Roland Schwörer von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft wird die Umsetzungsverordnung zum HmbKlimSchG kurz vorstellen und dann schwerpunktmäßig auf die Pflicht zum Einsatz erneuerbarer Energien bei Bestandsbauten in Hamburg eingehen und Fragen dazu beantworten.
Im zweiten Teil wird Kristian Hentzschel von der Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) die wichtigsten Veränderungen in der IFB Förderung 2021 vorstellen. Außerdem stellt er die Veränderungen für den Einsatz vom Hamburger Energiepass und Individuellen Sanierungsfahrplan in Hamburg vor.
Weitere Informationen zum Klimaschutzgesetz und der Umsetzungsverordnung: https://www.hamburg.de/klimaschutzgesetz
Die Teilnahme an dieser Veranstaltung ist kostenfrei.
Fortbildungsanerkennung: Die Fortbildung wird für die Verlängerung der Eintragung in der Energieeffizienz-Expertenliste mit 2 Unterrichtseinheiten (Wohngebäude), 2 Unterrichtseinheiten (Energieaudit DIN 16247 (BAFA)), 2 Unterrichtseinheiten (Nichtwohngebäude) angerechnet.
Weitere Infos und Anmeldung auf https://www.hamburg.de/energielotsen/veranstaltungen/14878274/2021-02-25-hmbklimschg/