99/100 Stand: 28.03.2022
Die Photovoltaik-Pflicht ist ein Baustein zur Erreichung der Klimaziele, die im Hamburger Klimaplan festgelegt worden sind. Das Klimaschutzgesetz sieht u.a. eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen ab 2023 auf Hamburgs Dächern im Neubau vor. Für Bestandsgebäude, bei denen die Dachhaut vollständig erneuert wird, greift die Pflicht ab 2025. Die Details und Ausnahmeregelungen zu diesen neuen Anforderungen werden in dieser Online-Veranstaltung vorgestellt. Des Weiteren wird es einen Blick in zwei weitere Bundesländer und deren Solardachpflichten geben.
Die Anmeldung erfolgt über Zoom unter dem folgenden Link.
https://us06web.zoom.us/webinar/register/WN_36VG7KxCQMyZloOiYIw4ow
Für diese Veranstaltung sind Unterrichtseinheiten (2 UE Wohngebäude, 2 UE Energieberatung im Mittelstand, 2 UE Energieaudit DIN 16247), für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes anrechenbar.