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28.03.2022: PV-Pflicht – §16 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes und Umsetzungsverordnung

28. März 2022 um 15:00 - 17:00

99/100 Stand: 28.03.2022

Die Photovoltaik-Pflicht ist ein Baustein zur Erreichung der Klimaziele, die im Hamburger Klimaplan festgelegt worden sind. Das Klimaschutzgesetz sieht u.a. eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen ab 2023 auf Hamburgs Dächern im Neubau vor. Für Bestandsgebäude, bei denen die Dachhaut vollständig erneuert wird, greift die Pflicht ab 2025. Die Details und Ausnahmeregelungen zu diesen neuen Anforderungen werden in dieser Online-Veranstaltung vorgestellt. Des Weiteren wird es einen Blick in zwei weitere Bundesländer und deren Solardachpflichten geben.

Die Anmeldung erfolgt über Zoom unter dem folgenden Link.

https://us06web.zoom.us/webinar/register/WN_36VG7KxCQMyZloOiYIw4ow

Für diese Veranstaltung sind Unterrichtseinheiten (2 UE Wohn­gebäude, 2 UE Energieberatung im Mittelstand,  2 UE Energieaudit DIN 16247), für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energie­effizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes anrechenbar.

Details

Datum:
28. März 2022
Zeit:
15:00 - 17:00
Veranstaltungskategorien:
,

Veranstaltungsort

online Webinar

Veranstalter

Hamburger Energielotsen – ZEBAU
Telefon:
040- 380 384 0

Details

Datum:
28. März 2022
Zeit:
15:00 - 17:00
Veranstaltungskategorien:
,

Veranstaltungsort

online Webinar

Veranstalter

Hamburger Energielotsen – ZEBAU
Telefon:
040- 380 384 0

Bei Fragen zur Anmeldung können sie
uns telefonisch erreichen unter:

Telefon 040 – 359 058 22