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Durch das Hamburgische Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) gilt ab 2023 in Hamburg die Pflicht, auf Neubauten eine PV-Anlage zu errichten, ab 2025 gilt diese Pflicht auch bei der Dacherneuerung eines bestehenden Gebäudes. Die Möglichkeiten, um dieser Pflicht nachzukommen, sind vielfältig: Variationsspielraum besteht in der Größe der Anlage, dem Betreiberkonzept oder durch die Vermietung der Dachfläche. Auch lässt sich die PV-Anlage mit Solarthermie oder einem Gründach kombinieren. Ausnahmen, die von der Pflicht entbinden, werden ebenfalls dargestellt.
Betrachtet werden von den beiden Referenten Herrn Dr. Patrick Reinecke und Herr Frederick Buhr von Averdung Ingenieure & Berater GmbH dem Format entsprechend ausschließlich Nichtwohngebäude. Außerdem erhalten Sie von Frau Lea Marten von der BUKEA ein Update zum Hamburgischen Klimaschutzgesetz.
Diese Veranstaltung ist kostenfrei
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Diese Veranstaltung ist kostenfrei und es sind Unterrichtseinheiten für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes beantragt.