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Am 1.1.2024 tritt die Novelle des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes in Kraft. Wesentliche Änderungen zur alten Fassung sind: Die vorgezogene PV-Pflicht auf Bestandsgebäuden bereits ab 2024, wenn die Dachhaut erneuert wird und außerdem eine Mindestbelegung von 30 % der Netto-Dachfläche mit PV-Modulen. Im Weiteren gilt ab Anfang 2024 eine PV-Pflicht für Parkplätze von mindestens 35 Stellplätzen. Ab 2027 ist beim Heizungstausch ein EE-Anteil von 65 % erforderlich und eine Solar-Gründachpflicht im Neubau und im Bestand bei Erneuerung der Dachhaut bei Dachneigungen bis 10 % tritt in Kraft. Neben diesen und weiteren Änderungen im Hamburgischen Klimaschutzgesetz wurden im gleichen Zuge auch bauordnungsrechtliche Erleichterungen für die Installation von Solaranlagen und Wärmepumpen geschaffen. Auch darauf wird in der online-Veranstaltung am Donnerstag, den 18.01.2024 von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr eingegangen.
Diese Veranstaltung ist kostenfrei