DIESE VERANSTALTUNG IST BEREITS LEIDER AUSGEBUCHT!
Zum 01. Januar 2024 tritt das novellierte Gebäudeenergiegesetz in Kraft. Dieses sieht nach §71 Abs. 11 Gebäudeenergiegesetz (GEG) vor dem Einbau einer neuen Heizungsanlage mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen zwingend eine Beratung durch eine fachkundige Person vor. Die Beratung soll auf mögliche Auswirkungen der Wärmeplanung und eine mögliche Unwirtschaftlichkeit, insbesondere aufgrund ansteigender CO2-Preise, hinweisen. Als Grundlage für die Beratung stellen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen ein Informationsblatt zur Verfügung. Dieses wird in dieser online-Veranstaltung am Donnerstag, den 15.02.2024 von 16:00 – 18:00 Uhr vorgestellt und darüber hinaus wird darüber informiert wer als fachkundige Person gilt, wie und worüber der Kunde aufgeklärt werden oder wer die Haftung übernimmt? Außerdem erhalten Sie ein kurzes Update in punkto GEG-Novelle und Hamburgisches Klimaschutzgesetz was aktuell und zukünftig beim Einbau einer Heizungsanlage gilt.
Diese Veranstaltung ist kostenfrei
Für diese Veranstaltung sind Unterrichtseinheiten beantragt, die für die Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes anrechenbar sind.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Die Veranstaltung wird gefördert durch: