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IFB informiert: Rechtsfragen bei Energieberatung – Lüftungskonzept: was ist geschuldet?
Seit geraumer Zeit gehört die Erstellung von „Lüftungskonzepten“ auch im Wohngebäudebereich zum etablierten Leistungsspektrum der Energieberater. Und doch stellen sich Praktiker bis heute die Frage, welche Leistungen sie Auftraggebern in diesem Zusammenhang schulden.
Das Online-Seminar skizziert, welche Vertragspflichten sich vor dem Hintergrund aktueller Regelwerksentwicklungen und unter Berücksichtigung einschlägiger Rechtsprechung zum Thema „Schimmel und Lüftung im Bau- und Mietrecht“ ergeben. Im Fokus steht dabei die Frage, nach welchen vertragsrechtlichen Kriterien zu beantworten ist, ob und unter welchen Voraussetzungen die Sicherstellung des zum Feuchteschutz erforderlichen Mindestluftwechsels auch mittels der Lüftungsart „Fensterlüftung“ erfolgen kann und darf.
Die namhafte Referentin Frau Elke Schmitz, selbständige Rechtsanwältin seit 2007 mit Schwerpunkt in der baubegleitenden Rechtsberatung sowie im Bereich der Weiterbildung für Baubeteiligte, wird in diesem online Fachseminar am Do., den 01.06.23 wesentliche haftungsrelevante Aspekte bei der Erstellung von Lüftungskonzepten aufzeigen, bestehende Rechtsunsicherheiten erläutern sowie Hinweise geben, wie diese vertraglich aufgegriffen werden können.
Für diese Veranstaltung sind Unterrichtseinheiten (2 UE Wohngebäude, 2 UE Energieberatung im Mittelstand, 2 UE Energieaudit DIN 16247), für die Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes anrechenbar.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
IFB Hamburg und EnergieBauZentrum