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Grundsätzlich gilt, dass eine Wärmepumpe umso effektiver arbeiten kann, je näher sie sich an der Quelle der genutzten Umweltenergie aus Erdwärme, Luftwärme oder Grundwasserwärme befindet. Einige Modelle erfordern eine Aufstellung im Inneren des Gebäudes, andere Wärmepumpen-Modelle (Luft-Wasser-Wärmepumpen) sind für die Aufstellung innerhalb und außerhalb des Gebäudes geeignet. Wo eine Wärmepumpe allerdings am Ende aufgestellt werden kann, ist nicht nur eine Frage der Technik, sondern auch gleichermaßen eine baurechtliche Frage, in punkto Abstand und Lärm. Das wirft in der Planung immer wieder Fragen auf: Welche Mindestabstände gelten laut Hamburger Bauordnung bei der Aufstellung von Wärmepumpen zu benachbarten Grundstücken und Gebäuden und warum müssen diese eingehalten werden? Gibt es Ausnahmeregelungen? Was gilt in welchen Gebieten? Warum sollte darauf geachtet werden, dass LWP nicht in der Nähe von Wohn- und Schlafräumen und nicht zwischen reflektierenden Flächen (Hauswände, Vordach) aufgestellt werden? Antworten hierzu liefert der Referent von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Amt für Bauordnung und Hochbau. Die weiteren Referenten präsentieren alternative Aufstellmöglichkeiten von Wärmepumpen und beleuchten, welche Vor- und Nachteile hier relevant sind und bei der Planung mit bedacht werden müssen. Außerdem werden Sie über das Förderprogramm Erneuerbare Wärme von der IFB Hamburg informiert.
Diese Veranstaltung ist kostenfrei.
Für diese Veranstaltung sind Unterrichtseinheiten ( 2 UE Wohngebäude, 2 UE Energieberatung im Mittelstand, 2 UE Energieaudit DIN 16247), für die Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes anrechenbar.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Die Veranstaltung wird gefördert durch: