Anmeldung hier
Seit Januar 2023 bis Januar 2024 gibt es für neu installierte PV-Anlagen eine konstante EEG-Vergütung mit deutlich erhöhten Vergütungssätzen für Volleinspeiseanlagen und leicht erhöhten Überschusseinspeisefördersätzen, sowie die Möglichkeit des Anlagensplittings und die Freiheit das Betreiberkonzept zu wechseln. Der Referent Michael Vogtmann (DGS) geht auf Besonderheiten der jeweiligen Vergütungshöhen beim „Anlagensplitting“ sowie resultierende Mess- und Zählkonzepte ein. Er beleuchtet Chancen, Strafzahlungen und deren Vermeidung bei der Umstellung von Volleinspeiseförderung auf Überschusseinspeisung und ggf. späterer Rückumstellung.
Anhand typischer Praxisbeispiele wird die Wirtschaftlichkeit von Volleinspeisung, Überschusseinspeisung und Anlagensplitting dargestellt und verglichen. Neben dem EFH mit 20 kWp wird hier auf Gewerbe, Kommunen und Landwirtschaft bis 100 kWp, Gewerbe mit großen Lagerhallen, Speditionshallen u.ä. > 100 kWp bis 1 MWp und Gewerbe mit 2-10 MWp mit und ohne Ausschreibungsteilnahme eingegangen. Außerdem werden Szenarien mit mittelfristig hohen (25 Ct?) oder politisch „gedeckelten“ (18 Ct?/10 Ct?) PV-Einspeise-Markterlösen bis 2025 entwickelt.
Diese Veranstaltung ist kostenfrei.
Für diese Veranstaltung sind Unterrichtseinheiten ( 2 UE Wohngebäude, 2 UE Energieberatung im Mittelstand, 2 UE Energieaudit DIN 16247), für die Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes anrechenbar.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
Die Veranstaltung wird gefördert durch: