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Auf Grundlage des Hamburger Klimaschutzgesetzes müssen neue Heizungsanlagen, die in Hamburg nach dem 30.06.2021 in Betrieb genommen werden, mindestens 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch Erneuerbare Energien abdecken. Die beiden wichtigsten neuen Anforderungen des Gesetzes, welche die Hamburgerinnen und Hamburger direkt betreffen, sind die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dächern und die Pflicht zur Nutzung Erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung.
In welcher Form können Erneuerbare Energien beim Heizungstausch genutzt werden und was gilt es zu beachten? Welche Fördermöglichkeiten gibt es und welche begleitenden Maßnahmen zum Heizungstausch sind angebracht? Diese und weitere Fragen beantworten Ihnen unsere Referentinnen und Referenten Dienstag, den 13.04.2021 von 15 Uhr bis ca. 17:30 Uhr in einer Online-Infoveranstaltung.
Wir freuen uns, dass wir für die Vorstellung der Umsetzungsverordnung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes für diese Veranstaltung eine Referentin von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft gewinnen konnten. Zu den Fördermöglichkeiten wird eine Referentin von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank Einblick geben. Außerdem werden zwei Anbieter die verschiedenen Heizsysteme und Energieträger hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile in Kombination mit Erneuerbaren Energien vorstellen.
Für diese Veranstaltung sind Unterrichtseinheiten für die Eintragung bzw. Verlängerung der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes beantragt.