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14.11.2024 Info-VA: Erneuerbarer Energien-Anteil für die Beheizung von Gebäuden – Was gilt für wen und ab wann?

14. November um 15:00 - 17:00

Anmeldung hier

Sowohl das Hamburgische Klimaschutzgesetz, als auch das Gebäudeenergiegesetz beinhalten Vorgaben über zu erfüllende Erneuerbare-Energien-Anteile für den Fall, dass eine Heizung ausgetauscht wird. Sollte beim Austausch ein fossil betriebenes Heizungssystem gewählt werden, steigt im Laufe der Zeit der geforderte Bioenergie-Anteil und eine zusätzliche Beratung zu steigenden CO2-Preisen und alternativen Heizsystemen ist Pflicht. Wir geben einen Überblick, ab wann welche Vorschrift greift, welcher Prozentsatz wann gilt und was in diesem Zusammenhang sonst noch zu beachten ist.
Außerdem wird die Frage beleuchtet, wie mit einem vorhandenen Gasanschluss umgegangen werden muss, wenn das Heizsystem komplett auf eine gasfreie Technologie umgestellt wird und kein Gas mehr im Gebäude verbraucht wird.

Diese Veranstaltung ist kostenfrei

Anmeldung hier

Details

Datum:
14. November
Zeit:
15:00 - 17:00
Veranstaltungskategorie:

Veranstalter

Hamburger Energielotsen
Telefon:
040-35905822

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Datum:
14. November
Zeit:
15:00 - 17:00
Veranstaltungskategorie:

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Hamburger Energielotsen
Telefon:
040-35905822

Bei Fragen zur Anmeldung können sie
uns telefonisch erreichen unter:

Telefon 040 – 359 058 22